6.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen oder sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug mittels Banküberweisung. Etwaige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
6.2. Im Einzelfall hält sich der Auftragnehmer vor, Leistungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
6.3. Ist eine Abholung vereinbart und wird diese vom Auftraggeber nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die vereinbarten Preise werden sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge, sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten, können bar oder per Überweisung an den Auftragnehmer gezahlt werden.
6.4. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
6.5. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
6.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
6.7. Die Preise bestimmen sich nach den Tarifen (Richtpreise) des Auftragnehmers. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
